________________________________________
AGB für Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zimand Express – Kurierdienst & Transportlösungen
Inhaber: Andrei Zimbrean
Robert-Koch-Str. 2 · 84533 Marktl · Deutschland
info@zimandexpress.de | kontakt@zimandexpress.de | rechnung@zimandexpress.de
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§14 BGB) und Verbrauchern (§13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Zimand Express erbringt Leistungen als Frachtführer gemäß §§ 407 ff. HGB.
Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt ergänzend die CMR.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von Zimand Express sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem unter buchung.zimandexpress.de erfolgen.
(3) Mit Absenden der Buchung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung von Zimand Express (E-Mail ausreichend) oder durch tatsächliche Übernahme der Sendung zustande.
(4) Zimand Express behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:
• Bonitätszweifeln
• Verdacht auf verbotene oder gefährliche Güter
• Sicherheitsbedenken
• unklaren oder widersprüchlichen Angaben
Ein Anspruch auf Durchführung eines Auftrags besteht nicht.
(5) Offensichtliche Preisirrtümer, Kalkulationsfehler oder technische Übermittlungsfehler berechtigen Zimand Express zur Anfechtung oder Korrektur des Angebots.
________________________________________
§3 Leistungsumfang
(1) Abholung, Transport und Zustellung erfolgen gemäß der gebuchten Option.
(2) Die Leistung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Be- und Entladung erfolgen grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. Empfänger, sofern keine zusätzliche Ladehilfe ausdrücklich gebucht wurde.
(4) Eine Ladehilfe durch den Fahrer kann gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden. Die entsprechende Option kann direkt im Online-Buchungssystem ausgewählt werden.
(5) Wird die Ladehilfe bei der Buchung nicht ausgewählt, jedoch nachträglich gewünscht, ist Zimand Express berechtigt, den Transportpreis entsprechend anzupassen. Die Durchführung erfolgt in diesem Fall nur nach Bestätigung der zusätzlichen Vergütung.
(6) Wird eine Ladehilfe durch Zimand Express gestellt, beschränkt sich diese auf eine unterstützende Tätigkeit. Für Schäden, die auf unzureichende Verpackung, fehlerhafte Vorbereitung oder Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
(7) Ein Anspruch auf Etagenservice oder Transport in Innenräume besteht nur, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
________________________________________
§4 Zustelloptionen und Zeitregelung
4.1 Express
Express bedeutet:
Abholung innerhalb von 60–120 Minuten nach Auftragsannahme.
Die Zustellung erfolgt gemäß der vom Auftraggeber angegebenen Priorität und unter Berücksichtigung der Entfernung.
Die Auslieferung erfolgt schnellstmöglich nach tatsächlicher Abholung unter Berücksichtigung von Entfernung, Verkehrsaufkommen, Witterungsverhältnissen, behördlichen Maßnahmen sowie betrieblichen Kapazitäten.
Zeitangaben stellen unverbindliche Richtwerte dar und sind keine garantierten Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde.
Erfolgt die Abholung später als 120 Minuten nach Auftragsannahme und liegt der Express-Tarif über dem Standard-Tarif, kann der Auftraggeber eine Preisanpassung auf den Standard-Tarif verlangen, sofern die Verzögerung nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, unvorhersehbarer Ereignisse oder behördlicher Maßnahmen begründen keinen Schadensersatzanspruch.
Die Festlegung oder Forderung unrealistischer Zeitvorgaben begründet keinerlei Schadensersatzansprüche.
4.2 Standard
Beim Standard-Tarif erfolgt die Abholung und Zustellung innerhalb des vereinbarten Zeitfensters oder im üblichen betrieblichen Ablauf.
Der Standard-Tarif begründet keinen Anspruch auf priorisierte oder beschleunigte Zustellung.
Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein ausdrücklich schriftlich bestätigter Fixtermin vereinbart wurde.
________________________________________
§5 Digitale Zustellnachweise
(1) Für nationale Transporte innerhalb Deutschlands ist kein CMR-Frachtbrief erforderlich.
(2) Die Zustellung erfolgt unter Nutzung der digitalen Fahrerplattform von Zimand Express.
(3) Die digitale Dokumentation umfasst insbesondere:
• Fotos bei Abholung
• digitale Unterschrift bei Abholung (sofern möglich)
• Fotos bei Zustellung
• digitale Unterschrift bei Zustellung (sofern möglich)
(4) Unmittelbar nach erfolgter Zustellung erhält der Auftraggeber eine automatische E-Mail mit folgenden Informationen:
• Name des Absenders
• Name des Empfängers
• Datum
• Uhrzeit
• erfasste Unterschrift (sofern vorhanden)
• Fotodokumentation
(5) Bei dokumentierten Zustellungen (z. B. Kündigungen) wird zusätzlich ein Zustellprotokoll im PDF-Format erstellt. Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 1–3 Stunden nach der Standard-Zustellbestätigung per E-Mail.
Das Zustellprotokoll enthält insbesondere:
• Fotos
• das genaue Datum und die Uhrzeit
• die Art der Zustellung (persönliche Übergabe, Einwurf in den Briefkasten oder Vermerk, dass eine Zustellung nicht möglich war)
(6) Das Zustellprotokoll gibt die vor Ort festgestellte Situation wieder und gilt als vollständiger Leistungsnachweis sowie als Nachweis der erfolgten oder versuchten Zustellung.
________________________________________
________________________________________
§6 Dokumentenzustellung (Kündigungen / Fristsachen)
(1) Zimand Express ist ein unabhängiger Express-Kurierdienst und kein traditioneller Postdienstleister. Es werden ausschließlich Transport- und Zustellleistungen erbracht. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
(2) Eine Haftung für den rechtlichen Wirksamkeitszeitpunkt gemäß § 130 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen, da dieser außerhalb des Einflussbereichs von Zimand Express liegt. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Relevanz des Zustellzeitpunkts im Hinblick auf bestehende Fristen zu prüfen.
(3) Aus Sicht von Zimand Express gilt eine Zustellung als ordnungsgemäß ausgeführt, sobald der Zustellversuch vollständig dokumentiert wurde. Dies gilt unabhängig von der Uhrzeit der Zustellung.
Auch Zustellungen nach 17:00 Uhr – einschließlich Zustellungen bis 23:59 Uhr – gelten als erfolgreich abgeschlossen, sofern der Zustellversuch ordnungsgemäß dokumentiert wurde (Zeitstempel, Fotos, Zustellprotokoll).
Eine Haftung wird insbesondere nicht übernommen, wenn eine Zustellung kurzfristig oder am selben Tag beauftragt wurde und die Durchführung zu einem Zeitpunkt nach 17:00 Uhr erfolgt.
(4) Zustellroutine bei Dokumenten:
Primärer Zustellversuch:
Die Zustellung erfolgt vorrangig durch Einwurf in den Hausbriefkasten, sofern der Familienname des Empfängers eindeutig und lesbar angebracht ist und mit dem Umschlag übereinstimmt. Der Einwurf wird durch Fotos (Briefkasten, Adresse, Umgebung) sowie durch Zeitangabe dokumentiert.
Sekundärer Zustellversuch:
Ist kein Name vorhanden, der Briefkasten unklar, kein Zugang möglich oder bestehen Zweifel an der Zuordnung, wird eine persönliche Zustellung an den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person versucht.
Kontaktaufnahme:
Kann auch dieser Versuch nicht durchgeführt werden, erfolgt eine Rücksprache mit dem Auftraggeber zur Klärung weiterer Maßnahmen (z. B. alternativer Zustellort oder Rückführung der Sendung).
(5) Für jede dokumentierte Sendung wird ein Zustellprotokoll im PDF-Format erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt.
(6) Ist eine Zustellung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Adressangaben, falscher Adresse, fehlender Namenskennzeichnung am Briefkasten, fehlenden Zugangs, Abwesenheit des Empfängers, verweigerter Annahme oder sonstiger Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht möglich, gilt der Zustellversuch als durchgeführt.
Für erneute Zustellversuche, alternative Zustelladressen oder die Rückführung der Sendung an den Absender werden zusätzliche Kosten berechnet.
(7) Verzögerungen oder Zustellhindernisse aufgrund äußerer Umstände (z. B. Verkehr, Witterung, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Ereignisse) begründen keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Zimand Express vorliegt.
(8) Dokumentierte Zustellversuche gelten als ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistung gemäß diesen AGB.
________________________________________
§7 Subunternehmer, Datenschutz und Abwerbeverbot
(1) Zimand Express ist berechtigt, die Durchführung von Transporten ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer ausführen zu lassen.
(2) Eine gesonderte Informationspflicht über den Einsatz von Subunternehmern besteht nicht.
(3) Zimand Express bleibt gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vertraglich verantwortlich.
(4) Alle eingesetzten Subunternehmer sind vertraglich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie zur Wahrung von Vertraulichkeit verpflichtet. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung verwendet werden.
(5) Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der laufenden Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Auftrags unmittelbar oder mittelbar Geschäftsbeziehungen mit durch Zimand Express eingesetzten Subunternehmern aufzunehmen oder diese abzuwerben, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Zimand Express vorliegt.
(6) Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Diese Regelung gilt gleichermaßen für Einzelaufträge sowie für registrierte Plattformkunden.
________________________________________
§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet:
• vollständige und korrekte Adressdaten anzugeben;
• den tatsächlichen Warenwert im Buchungssystem wahrheitsgemäß anzugeben;
• auf bestehende Fristen oder besondere zeitliche Anforderungen ausdrücklich hinzuweisen;
• die Sendung transportsicher und sachgerecht zu verpacken;
• keine verbotenen, gefährlichen oder gesetzlich unzulässigen Inhalte zu versenden.
(2) Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass die Sendung den üblichen Transportbelastungen standhält. Zimand Express übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unzureichende, unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind.
(3) Zimand Express übernimmt keine Haftung für den inneren Zustand, die Beschaffenheit oder bereits vorhandene Schäden der Ware, sofern diese nicht von außen erkennbar waren.
(4) Für Schäden, Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätet mitgeteilte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt Zimand Express keine Haftung. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(5) Sofern es sich um Gefahrgut im Sinne der ADR-Vorschriften handelt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies bei der Buchung ausdrücklich schriftlich anzugeben. Dabei sind insbesondere die UN-Nummer, die offizielle Benennung, die Gefahrgutklasse sowie die Anzahl der ADR-Punkte korrekt mitzuteilen.
Unterbleibt eine ordnungsgemäße Deklaration, übernimmt Zimand Express keine Haftung für daraus entstehende Schäden, Verzögerungen, Bußgelder oder behördliche Maßnahmen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Zimand Express behält sich das Recht vor, Gefahrguttransporte abzulehnen.
________________________________________
§9 Verpackung und Haftungsausschluss
(1) Zimand Express erbringt grundsätzlich keine Verpackungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für:
• eine transportsichere und sachgerechte Verpackung der Sendung;
• ausreichende Polsterung und Schutzmaßnahmen.
(3) Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass die Sendung den üblichen Belastungen des Transports standhält.
(4) Zimand Express übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unzureichende, unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung, unzureichende Ladungssicherung oder bereits vorhandene Mängel der Ware zurückzuführen sind.
(5) Der Fahrer ist nicht verpflichtet, die innere Beschaffenheit oder fachgerechte Verpackung der Sendung zu überprüfen. Offensichtlich erkennbare Mängel können dokumentiert oder dem Auftraggeber gemeldet werden.
(6) Die Sendung ist vom Empfänger unverzüglich nach Ablieferung auf erkennbare Schäden zu prüfen.
(7) Offensichtliche Schäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt der Sendung, schriftlich per E-Mail an kontakt@zimandexpress.de unter Beifügung geeigneter Nachweise (insbesondere Fotodokumentation) anzuzeigen.
(8) Verborgene Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
(9) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Sendung als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugestellt, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
________________________________________
§10 Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung von Zimand Express richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 425 ff. HGB sowie – bei grenzüberschreitenden Transporten – nach Art. 17 CMR.
(2) Die Haftung ist gesetzlich begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht der Sendung.
(3) Eine weitergehende Haftung besteht nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 2,5 Mio. € je Schadensfall besteht. Maßgeblich bleibt jedoch die gesetzliche Haftungsbegrenzung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Haftungsprüfung ist die wahrheitsgemäße Angabe des Warenwertes im Buchungssystem. Ohne Wertangabe gilt ausschließlich die gesetzliche Haftungsgrenze.
(6) Keine Haftung besteht für Schäden oder Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Zimand Express liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Naturereignissen, Verkehrsstörungen, behördlichen Maßnahmen, falschen oder unvollständigen Adressangaben oder durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen.
(7) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Vertragsstrafen oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
________________________________________
§11 Wartezeiten
(1) Eine Wartezeit von bis zu 15 Minuten ab dem vereinbarten Abhol- oder Zustellzeitpunkt ist kostenfrei.
(2) Nach Ablauf der kostenfreien Wartezeit werden 10,00 € netto je angefangene 10 Minuten berechnet.
(3) Die maximale Wartezeit richtet sich nach der jeweiligen operativen Disposition. Zimand Express ist berechtigt, den Auftrag abzubrechen, neu zu disponieren oder als erledigt zu berechnen, sofern die Wartezeit den betrieblich vertretbaren Rahmen überschreitet.
(4) Entsteht die Wartezeit aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
(5) Die Berechnung der Wartezeit erfolgt auch dann, wenn der Auftrag infolge der Wartezeit nicht durchgeführt werden kann.
________________________________________
§12 Unzustellbarkeit
(1) Eine Sendung gilt als unzustellbar, wenn die Zustellung aus Gründen scheitert, die nicht im Verantwortungsbereich von Zimand Express liegen, insbesondere bei:
• falscher oder unvollständiger Adresse;
• Annahmeverweigerung durch den Empfänger;
• fehlendem Zugang zum Zustellort;
• fehlender oder nicht vereinbarter Ladehilfe;
• Abwesenheit des Empfängers;
• fehlender Kennzeichnung des Empfängers (z. B. kein Name am Briefkasten).
(2) In diesen Fällen gilt der Zustellversuch als durchgeführt.
(3) Ein Rücktransport oder erneuter Zustellversuch erfolgt ausschließlich auf Kosten des Auftraggebers.
(4) Bereits entstandene Transport- und Wartezeitkosten bleiben hiervon unberührt und sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
________________________________________
§13 Preise und Preisermittlung
(1) Maßgeblich für die Preisermittlung ist ausschließlich der im Online-Buchungssystem unter buchung.zimandexpress.de angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Buchung.
(2) Der Preis wird automatisiert auf Grundlage der eingegebenen Abhol- und Lieferadresse, der Entfernung, des gewählten Service-Typs sowie weiterer operativer Faktoren berechnet.
(3) Die Preise können abhängig von Auslastung, Verfügbarkeit, Tageszeit, Verkehrsaufkommen oder sonstigen betrieblichen Gegebenheiten variieren. Frühere Preisangaben oder Preise aus vorherigen Aufträgen begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Tarifs.
(4) Der endgültige Vertragspreis ist der vom Auftraggeber verbindlich gebuchte und per E-Mail bestätigte Preis. Mit Versand der Buchungsbestätigung gilt dieser Preis als vereinbart.
(5) Zusätzliche Kosten können jedoch nachträglich entstehen, sofern während der Durchführung des Auftrags zusätzliche Leistungen erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht sind. Hierzu zählen insbesondere:
• erneuter Zustellversuch
• Änderung der Lieferadresse
• Rücktransport der Sendung
• zusätzliche Wartezeiten
• nachträglich angeforderte Ladehilfe beim Be- oder Entladen
• sonstige vom Auftraggeber veranlasste Zusatzleistungen
(6) Solche Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Zimand Express ist berechtigt, den Rechnungsbetrag entsprechend anzupassen.
________________________________________
§14 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(3) Zusätzlich behält sich Zimand Express vor, Mahnkosten sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens bleibt vorbehalten.
(4) Zimand Express ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Transporte oder Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
(5) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von über 300,00 € netto kann Zimand Express eine Vorauszahlung verlangen.
(6) Auch bei Aufträgen unterhalb von 300,00 € netto kann insbesondere bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität eine Vorauszahlung oder ein Zahlungsnachweis vor Durchführung des Transports verlangt werden.
(7) Zimand Express bietet verschiedene Zahlungsmethoden an, darunter Banküberweisung, Kredit- und Debitkarte sowie digitale Zahlungsdienste (z. B. Apple Pay, Google Pay oder vergleichbare Anbieter). Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Buchungssystem angezeigt.
(8) Für Aufträge bis zu einem Gesamtwert von 300,00 € (inkl. MwSt.) stehen die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.
(9) Bei einem Auftragswert über 300,00 € ist die Zahlung auf Rechnung ausschließlich für registrierte oder bestehende Geschäftskunden möglich, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(10) Zimand Express behält sich das Recht vor, Aufträge aus Bonitätsgründen abzulehnen.
________________________________________
§15 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Zimand Express haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistung, sofern diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Zimand Express liegen und auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht vermeidbar waren.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere extreme Wetterbedingungen, Verkehrsstörungen, Streiks, Naturkatastrophen, Strom- oder Systemausfälle, staatliche Anordnungen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die auch bei Vertragsschluss nicht absehbar waren.
(3) In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche bestehen insoweit nicht.
(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als einen angemessenen Zeitraum an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
________________________________________
§16 Verjährung
(1) Sämtliche Ansprüche aus dem Transportvertrag sowie aus außervertraglicher Haftung im Zusammenhang mit dem Transport unterliegen der Verjährung gemäß § 439 HGB.
(2) Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
(3) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Zimand Express oder deren Erfüllungsgehilfen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Tages, an dem die Ablieferung der Sendung erfolgt ist oder hätte erfolgen müssen.
(5) Eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
________________________________________
§17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand Burghausen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
________________________________________
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
________________________________________
§19 Schriftform
Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
________________________________________
§20 Aufrechnung und Abtretung
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Zimand Express ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
Stand: 20.02.2026